Gericht
Die Zerstörer der Familie – Schützen Anwälte Ihre Rechte?
Kurzmitteilung Gepostet am Aktualisiert am
JuristInnen sind ein wichtiger Bestandteil der Scheidungsindustrie. In den Anwaltskanzleien verdienen sie über die Anwaltsgebühren an jeder Scheidung, in der Politik sind sie verantwortlich für die besorgniserregend zunehmende Verrechtlichung der Familien und das Familienrecht.
Berücksichtigt man, dass es 1950 12.644 und 2009 150.375 Rechtsanwälte gab und 25% der Fachanwaltschaften im Familienrecht tätig sind, dann arbeiten heute knapp dreimal mehr Anwälte im Familienrecht als es vor 60 Jahren überhaupt Anwälte gegeben hat.
Eine Ursache für einen ständigen Rechtsmissbrauchs liegt unter anderem darin, dass es 1966 bereits 20.088 Rechtsanwälte in Deutschland gab, 2000 aber schon 104.067. Es dürfte einleuchten, dass fünfmal soviele Rechtsanwälte nicht fünfmal soviel Gerechtigkeit in der Rechtspraxis bedeuten. Um all diesen Rechtsanwälten Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen, muss eben der Anwaltszwang in Bereichen eingeführt werden, wo es zuvor keine Anwaltspflicht gab, das Recht muss verkompliziert werden, damit mehr Bürger auf die Hilfe von Rechtsanwälten angewiesen sind für Probleme, die sie ohne Juristen gar nicht hätten.
„Was sind 10.000 Anwälte auf dem Meeresgrund? – Ein guter Anfang!“
Weil auf Gedeih und Verderb am Markt vorbei ausgebildet wird, steigen die Anwaltszahlen ungebremst: 140.000 Anwälte gibt es in Deutschland bereits heute, pro Jahr steigt die Zahl um mindestens 5000 weitere an – in zehn Jahren werden vielleicht 200.000 Anwälte zugelassen sein. Auf diese Weise bildet sich ein anwaltliches Proletariat heran, Anwälte, die dann verstärkt aus eigener Not heraus mit aller Macht Fälle vor Gericht bringen und die Justiz überschwemmen. Und so werden Lebensbereiche verrechtlicht, die zuvor ohne diese Pest ausgekommen sind: Beispiele hierfür sind Internet (Stichpunkt: Abmahnwelle) und die Verrechtlichung der Beziehungen. Der Beruf des Rechtsanwalts ist ein Auffangbecken für Juristen, deren Noten nicht für die (wegen der Anwaltsschwemme) knapp gewordenen Stellen im öffentlichen Dienst ausreichen. Nur wenige kommen als Anwalt in einer der etablierten Kanzleien unter – alle anderen bleibt nur eine eigene Kanzlei aufmachen mit jährlichen Kosten um die 85.000 Euro. Erwirtschaftet werden muss das von den Klienten. Und da niemand freiwillig sein Geld zu den Anwälten trägt, müssen mit „intelligenten Mitteln“ Klienten gewonnen werden. Unter anderem haben Rechtsanwälte Internetnutzer und Ehemänner im Visier. Und so werden Internet und Familien zum „Rechtsanwaltsversorgungswerk.
2009 waren etwa 186.000 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Die Zahl der Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zwischen Geschiedenen mit Kindern steigt deutlich. Die Frage nach dem Umgangsrecht wurde in 53.611 Verfahren verhandelt. Der Leser kann selbst entscheiden, ob das eine mit dem anderen zusammenhängt und wer davon profitiert, die Familie oder die Anwälte.
Die Rechtsanwälte beraten ihre Mandanten in einer Weise, die vor allem dazu dient, ihren eigenen Gewinn zu maximieren. Wie weit die Kultur der juristische Abzocke der Recht-Suchenden (also der Mandanten) geht, zeigt ein Fall in Landshut. Rechtsanwälte haben eine Familie in einer Erbauseinandersetzung in 34 (sic!) Verfahren getrieben, bis die Angelegenheit in einem Blutbad eskalierte. Landshuts Polizeisprecher Leonhard Mayer erklärte dazu, „Diese Amoklage hat sich aus heiterem Himmel ergeben. Natürlich! Das Rechtsdienstleistungsgesetz hindert Ehrenamtliche daran, den Streitparteien die Augen zu öffnen. Dies verdanken wir Adolf Hitlers Rechtsberatungsgesetz, das den Personenkreis beschränkte, der Rechtsberatung durchführen darf. Dazu gerne mehr in einem weiteren Bericht…
Anwälte klopfen sich aber nicht gegenseitig auf die Finger. In der Grundfibel der Anwälte spricht man natürlich von einem gegenseitigen harmonischen Ton, der mit Respekt vor einander geprägt sein soll. Betroffene können zwar durchaus erleben, wie „ihr“ Anwalt über die Gegenseite und deren Mandanten herzieht, über den Richter, die gegnerische Anwältin, über den Gutachter und so weiter. Aber genau diese Show-Einlage ist aber im Preis inbegriffen, der Mandant würde sich allerdings sehr wundern, wenn er seinen Anwalt beim Gespräch mit Kollegen belauschen könnte: Herr Kollege, wie geht es Ihnen denn heute, wie war Ihr Urlaub …“, Anbiederung von Berater zu Berater.
Juristen aber in Familienrechtssachen zu beauftragen ist oftmals eine Form der Geldvernichtung.
Gerade bei Sorgerechts- und Umgangsverfahren kann der Streitwert aber auch so niedrig sei, dass die Advokaten gar keine Lust haben, Sie zu vertreten. Nicht selten weigern sich Anwälte, Ihren Fall zu übernehmen, wenn sie zuviel Schreibarbeit wittern oder erkennen, dass der Aufwand zu hoch oder die Lage zu verzwickt ist. Oft ist es besser, sich selbst in die Materie einzuarbeiten und Anwalt in eigener Sache zu werden. Wenn Sie in der glücklichen Lage sind, Prozesskostenhilfe zu bekommen, dann nehmen Sie sich halt einen Anwalt, denn der kostet Sie ja nichts und die Staatskasse zahlt für Sie.
Und so ruinieren diese Zustände oftmals – der Zwang, nur Anwälte mit der Klärung von Auseinandersetzungen zu betrauen – unsere Familien. Die Kinder, die dabei auf der Strecke bleiben, sind vielfach betroffen. Sie sind in einer Gesellschaft aufgewachsen, in der sie lernten, dass man durch einen Anwalt und mit der Hilfe des Gerichts, den Vater oder die Mutter erfolgreich aus der Familie kicken kann. Oft passiert so etwas durch Lügen. Diese Kinder lernen also, das Lüge besser ist als Wahrheit, das Egoismus besser ist als Altruismus. Und wenn diese Kinder ins Erwachsenenalter kommen werden sie zum Kanonenfutter für die nächste Generation Anwälte. Wenn es so weiter geht wie bisher, so wird die Verrechtlichung der Gesellschaft so weit gehen, das sorgeberechtigte Eltern das Windelwechseln ihrer Kinder bei Gericht beantragen müssen.
Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG muss Fiktion bleiben, weil mit der rechtlichen Abschaffung des Familienoberhaupts niemand mehr im Namen der Familie sprechen kann. Die kopf- und damit führungslos gemachte Familie hat keinen Sprecher mehr, sie tritt weder als Partei noch als schützenswertes Gut in irgendeiner Weise in Erscheinung. Die Ehepartner können nur noch als Partei in eigener Sache auftreten. An die Stelle der Familie als schützenswertes Gut wurde das Konstrukt Kindeswohl gesetzt, wobei das „Wohl des Kindes“ in der Regel mit den egoistischen Zielen der Zerstörer der Familie in Deckung gebracht wird.
Rechtsanwälte sind eben auch häufig „familienpolitisch unterwegs und auf jeden Fall als Teil der Zerstörer der Familie zu betrachten, weil sie beruflich davon leben, das Familien rechtlich auseinandergenommen werden. Es gibt sogar Anwältinnen die erarbeiten sich einen eisernen Ruf als feministische Anwältin, indem sie skrupellos gegen Männer vorgehen. Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen fungieren dann als Akquisitionsbüros für diese Anwältinnen, die sich im anwaltlichen Berufsleben auf scheidungswillige Frauen spezialisiert haben, die Vätern die Kinder wegnehmen, Männer finanziell ausbluten lassen und anschließend (nicht selten als psychisches Wrack) entsorgen. Das geht heute aber nicht nur Männern so, sondern auch Müttern und ganzen Familien.
Mal ernsthaft, welcher Anwalt wird einer Frau bei einem Erstgespräch davon abraten, sich scheiden zu lassen? Der Inhaber einer Werbeagentur möchte schließlich einen Neukunden auch nicht nur einmalig beraten, sondern für Jahre als Kunden gewinnen. Eine Frau, die ihren Ehemann überdrüssig ist, lässt sich von einem Anwalt beraten. Der rechnet ihr vor, wie lange sie Geld vom Exmann bekommen und wie hoch der Zugewinn ausfallen wird. Die Zahlen sind zwar getürkt und hypothetisch nach oben gerechnet, aber das merkt die scheidungswillige Frau aber erst, wenn es zu spät ist. Der Anwalt wird der Frau zunächst in allen Farben schildern, was ihr alles zusteht und leuchtende Dollarzeichen in ihre Augen zaubern. Der Versuchung, den undankbaren Nochehemann nun richtig abzocken zu können, können nur wenige Frauen widerstehen. Das gilt auch für Frauen die im Berufsleben stehen und für Männer den Unterhalt zahlen müssen.
Die Alternative aber zum Anwalt wäre:
Geldgierige Anwälte sorgen für hohe Streitwerte, verlangen Vorauszahlung und wollen über die Einkommenssituation des Mandanten frühzeitig im Bilde sein. Aber es gibt Alternativen. Immer mehr Eltern verzichten ganz auf einen Anwalt, vor allem in Sorgerechts- und Umgangsverfahren. Die Ergebnisse sind nicht unbedingt schlechter als mit Anwalt. Wer sich gut in die Materie einarbeitet, in Sprache und schriftlichem Ausdruck den Gerichtsgepflogenheiten entsprechen kann, wird sich auch ohne Anwalt gut halten können. In den Gerichtssaal kann man statt einem Anwalt auch einen Beistand nach § 12 FamFG mitnehmen. Leider wurden Beistände zugunsten von Anwälten weitgehend ausgeschlossen. Antragstexte kann jeder Bürger kostenlos über die Rechtsantragsstelle formulieren lassen, die jedes Amtsgericht besitzt. Dort findet auch eine Anfangsberatung über den Antrag und Verfahrenskostenhilfe statt. Stößt man auf unerwartete Schwierigkeiten, kann man immer noch einen Anwalt hinzuziehen.
Die beste Alternative von allen ist natürlich, Juristen und Gerichte in Familienangelegenheiten ganz und gar zu meiden. Bauen Sie lieber ein Netzwerk bestehend aus Familienangehörigen und Freunden auf, die bereit und fähig sind, bei familiaren Konfliktfällen zu vermitteln.
Wir werden die Zerstörer und Feinde der Familie portraitieren und die Familienzerstörung in den Diskurs stellen.
Sanja Welsch
Reporter kämpfen für Bürger