Kinderhandel
Jugendamt wendet Nazimethoden an – Freischein zum Kinderklau
Kurzmitteilung Gepostet am Aktualisiert am

Die Frage, warum Jugendämter Kinder einerseits aus halbwegs intakten Familien herausnehmen und andererseits in Familien belassen, wo ein Handeln erforderlich gewesen wäre, wurde schon beantwortet. Eine andere Frage ist, warum Jugendämter so selten Kinder in die Familie zurückführen. Angesichts der Tatsache, dass viele Kinderherausnahmen Falschentscheidungen sind, oder doch zumindest überzogen erscheinen und nicht selten die Herausnahme dem Kind mehr Schaden zufügt als eine sicher nicht immer optimale Familiensituation, wäre dieser Weg der Korrekturmöglichkeit sehr wichtig. Umso bedauerlicher ist es, dass der Weg so selten beschritten wird. Dafür gibt es sehr viele Gründe. Erstens vertrauen Jugendämter sehr der von ihnen selbst geschaffenen „Aktenlage“ und weniger der tatsächlichen Familiensituation, die sie bedauerlicher Weise im Positiven wie im Negativen nur sehr unzureichend objektiv und situationsgerecht beurteilen können. Zweitens gibt es keine unabhängige Fachinstanz, die eine Rückführung des Kindes in die Familie initiieren könnte. Drittens stehen massive finanzielle Interesse der HelferInnenindustrie einer Kindesrückführung entgegen. Heimleitungen fürchten um die Auslastung und Rendite des Kindesheimes, Pflegeeltern möchten nicht gerne auf das recht üppige Pflegegeld verzichten, was die Rückzahlung des Hausbaukredits gefährden könnte, Therapeuten, Umgangspflegern, Verfahrenspflegern und vielen anderen mehr ginge mit dem Kind ein „Kunde“, also eine Einnahmequelle verloren. Viertens befürchten Jugendamtsmitarbeiter Vorwürfe der Eltern, denen man das Kind weggenommen hat. Solange man den Eltern das Kind vorenthält, kann man diese ruhigstellen und kontrollieren. Man lässt die Eltern lieber sich auf dem Prozesswege verausgaben, bis diese entweder klein beigeben und aufgeben oder ihnen schlicht das Geld ausgeht. Fünftens ist irgendwann der Zeitpunkt gekommen, an dem das Eltern-Kind-Verhältnis irreparabel geschädigt ist. Die ganze Situation ist bald auch insgesamt so hoffnungslos, dass selbst bei wohlwollenden Bemühen die verfahrene Situation beim besten Willen nicht mehr entwirrt werden kann. Das Eltern-Jugendamt-Verhältnis ist sowieso zerstört, wodurch der derzeit einzige Weg für eine Rückkehr des Kindes in die Familie verstellt ist.
Andererseits könnte manche Fremdunterbringung überflüssig werden, wenn Jugendamtsmitarbeiter die für jeden Fall notwendige Zeit zur Verfügung hätten. Allein mit den für ein fremd untergebrachtes Kind benötigten Finanzmitteln könnte man einen Jugendamtsmitarbeiter einstellen. Doch leider entledigen sich zu viele Jugendämter ihrer Verantwortung, indem sie Kinder rein vorsorglich aus den Familien genommen.
Das alles zusammengenommen führt dazu, dass Jugendämter von betroffenen Eltern als „Kinderklaubehörde“ wahrgenommen werden. Sicherlich kann man bei Jugendämtern „Korruption durch Macht“ feststellen. Bei der den Jugendämtern zur Verfügung stehende Machtfülle und fehlender Kontrolle ist das aber auch nicht anders zu erwarten. Dieser Machtfülle steht aber auch eine Ohnmacht gegenüber, denn laut Gesetz haben Jugendamtsmitarbeiter durch das Grundgesetz verpflichtet die Aufgabe, die Bindungen zwischen dem Kind und seiner Ursprungsfamilie auch nach der Trennung der Eltern zu schützen. Doch wie soll das praktisch gehen? Einerseits schwören unzählige betroffene Mütter und Väter, dass weder das Jugendamt noch der Familienrichter ihnen geholfen haben, die familiären Bindungen mit ihren Kindern aufrecht zu erhalten und zu pflegen. Im Gegenteil: In den meisten Fällen haben beide tatkräftig und nicht selten ziemlich skrupellos daran mitgewirkt, Kindern den Elternteil ohne Sorgerecht zu entfremden. Andererseits, was können Jugendämter bezüglich des Kindeswohles ausrichten, wenn Eltern im Ehekrieg verstrickt sind und selbst für das Kindeswohl keinen Blick haben. Einerseits gibt es Frauen, die mit Umgangsboykott den Vater ausgrenzen. Andererseits gibt es keine Garantie dafür, dass der Vater nicht auch das Jugendamt instrumentalisiert, wenn er das Sorgerecht übertragen bekommt.
Es darf auch nicht vergessen werden, dass Jugendämter nicht die „Familientherapeuten“ der Nation sind. Ein Jugendamt ist und bleibt eine bürokratische Behörde und die Jugendamtsmitarbeiter sind schlicht damit überfordert, dem Kindeswohl zu entsprechen. Zum einen ist das Kindeswohl kaum objektivierbar und zum anderen ist Kindeswohl ein dynamischer Prozess, der sich ständig ändert. Trotzdem sind sie gehalten, den Familiengerichten Empfehlungen zu liefern, welche Regelung dem so genannten „Kindeswohl“ am besten entspricht. Der Richter wiederum hat ebenfalls nicht die Aufgabe, schwierige Familienstrukturen zu klären, sondern durch einen Beschluss den so genannten Rechtsfrieden wieder herzustellen. Väter und Mütter, die auf die Rückführung ihrer Kinder dringen, werden von diesem System letztlich nicht anders behandelt, wie ein rechtskräftig verurteilter Straftäter, der immer wieder seine Unschuld beteuert und dem die Revision verweigert wird. Sie werden als Bedrohung des Rechtsfriedens und der Staatsräson wahrgenommen.
Kinder werden einfach zugeteilt, entweder nur der Mutter, manchmal auch allein dem Vater oder eben einer Pflegefamilie oder Kinderheim. Die damit befassten Sozialpädagogen sind mit dieser Aufgabe zwangsläufig überfordert, wie es wohl alle wären. Sie wissen um die Tragweite ihrer „Empfehlung“, sie wissen, dass sie es sind, die die Kinder „zuteilen“. Dieses Wissen um ihre Macht hat viele Jugendamtsmitarbeiter moralisch und charakterlich korrumpiert, ähnlich wie die Familienrichter. Ein betroffener Vater berichtet:
„Die Dame vom Jugendamt interessierte sich mehr für die Größe des Kinderzimmers und meine Arbeitszeiten, als für die seelische Belastung des Kindes. Meine Tochter war jahrelangem Psychoterror durch meine Exfrau und ihren neuen Lebensgefährten ausgesetzt. Das alleinige Sorgerecht war ihr zugesprochen worden. Sie zog daraufhin einige Male um. Ich stellte bei Gericht den Antrag, das Umgangsrecht festzusetzen. Der Richter aber verbot mir den Umgang mit meinem Kind, ohne jegliche Anhörung. Jugendamt, Richter und der sogenannte Gutachter waren sich alle einig, dass es für das Kind besser sei, den Vater nicht mehr zu sehen.“
Natürlich sollte die seelische Belastung für das Kind im Vordergrund stehen. Aber die lässt sich nur schwer und kaum objektiv bewerten, im Gegensatz zur Größe des Kinderzimmers und den Arbeitszeiten. Daran zeigen sich auch die Grenzen und die Hilflosigkeit jugendamtlicher Maßnahmen. Für Eltern führt also kein Weg daran vorbei, für sich und ihre Kinder die Verantwortung gemeinsam zu übernehmen. Für den Staat bedeutet es, dass die Familie durch bürokratische Strukturen nicht ersetzbar ist.
Hier zeigt sich ein weiteres mal, wie staatliche Behörden Spitzeldienste schönreden, wie es früher die Stasi tat. Auch die Stasi hat von ihren Zuträgern „soziale Aufmerksamkeit“ verlangt. Ob nun ein Kind beim Toben gegen einen Türpfosten rennt oder sich im Spiel mit dem Geschwisterchen ein blaues Auge holt, beim Rennen oder Radfahren das Knie aufschlägt, die Eltern stehen unter ständiger Beobachtung von informellen Mitarbeitern des Jugendamtes (Nachbarn, KinderärztInnen, LehrerInnen, KindererzieherInnen) und damit in Gefahr, Opfer von präventiven Maßnahmen des Jugendamtes zu werden. „Geld spielt keine Rolle“, wie die Sozialdezernentin klar macht, und „potenzielle Gefahren“ kann man überall sehen, wenn man nur paranoid genug ist oder ideologisch geschult, die Familie per se als einen Hort der Gewalt und der Kindesmisshandlung zu sehen.
Die Stasi in der verflossenen DDR hat auch überall den Klassenfeind vermutet. Der Kampf gegen den äußeren Feind wird, wenn man sich nur genug hinein steigert, zu einem Problem der inneren Paranoia. Und so wächst auch irgendwann der Kampf gegen „Häusliche Gewalt“ und „Kindesmisshandlung“ zu einer ausgewachsenen Paranoia aus. Krankhafte Paranoia verbunden mit bürokratischer Staatsmacht ist eine gefährliche Mischung, weil die bürokratische Staatsmacht es nicht zugibt, dass es sich um eine krankhafte Paranoia handelt.
Sanja Welsch
Reporter kämpfen für Bürger
Forderung Überprüfungskommission – bundesweite staatliche Kindes- Inobhutnahmen durch Jugendämter zweifelhaft
Wir fordern aufgrund aktueller Ereignisse und den horrend steigen Zahlen von bundesweiten ungeprüften Kindesentzügen ein stärkeres Engagement seitens Politik und Gesellschaft. Zudem apellieren wir an Journalisten und Wissenschaftler, sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden und einer Verharmlosung dieser Verbrechen nicht weiter das Wort zu reden. Hinter den Zahlenwerten diverser Studien, mit denen politisch jongliert wird, verbergen sich menschliche Tragödien, die auf Nummern und Prozente reduziert werden. Die Reaktion, die in Teilen der Presse stattfindet, befremdet uns, da oftmals der Versuch unternommen wird, das Problem kleinzureden, und der Eindruck erweckt wird, dass die Zahl der in Obhut genommenen Kinder vernachlässigbar sei und unter dem Deckmantel Kindeswohl scheinheilig vollzogen wird. Es ist beschämend, wie die Politik an der eigentlichen Fragestellung, der konkreten Hilfe für Betroffene, vorbei diskutieren und den Fokus auf Belanglosigkeiten lenken. Die Studie der Kindesentzüge durch Jugendämter geht von 40 000 registrierten Fällen aus. Die Dunkelziffer dürfte um einige Tausende höher sein, zumal auch ein nicht unerheblicher Teil der angeschriebenen Beratungsstellen überhaupt nicht geantwortet hat und die entsprechenden Zahlen nun in der Studie nicht auftauchen. Aber völlig abgesehen davon muss man, wie auch in vergleichbaren Fällen (Kindesmissbrauch, häusliche Gewalt etc.), realistischerweise davon ausgehen, dass die Zahl der tatsächlich Betroffenen um ein Vielfaches höher anzusetzen ist, als die Erfassung der bekannt gewordenen Fälle suggeriert.
Dass unter den 3443 Fällen Mehrfachnennungen auftauchen können, weil dieselbe Person mehrere Beratungsstellen aufgesucht haben könnte, dürfte vor diesem Hintergrund kaum ins Gewicht fallen, dies bleibt ebenso wie die Kindesentzüge ungeprüft. Dass es deswegen unter Wissenschaftlern und Journalisten nun ebenfalls zu reflexhaften Abwehrreaktionen kommt, erscheint uns seltsam und nicht nachvollziehbar. Viele Gruppen von Menschen- und Kinderrechtlern, so wie Betroffene selbst, können bestätigen, das hinter den Kindesinobhutnahmen ein System verfolgt wird. In diesem Zusammenhang finden wir es auch irritierend, dass ein Teil der an der Studie beteiligten Wissenschaftler, am liebsten gar nicht erst ermittelt hätte unter welchen Voraussetzungen Kinder ihren Familien entrissen werden. Die Beweislagen werden dem europäischen Gerichtshof zur Verfügung gestellt, wie auch sämtliche Tragödien. Offenbar ist es darüber hinaus vielen Medien entgangen, dass es unter den Kritikern auch Politiker gibt, die eine wohlwollende Haltung gegenüber der als Kinderklaubehörde Jugendamt kritisierten Bewegung einnehmen. In solchen Fällen wäre es die Aufgabe von weiteren Journalisten, kritisch zu hinterfragen, welche Motive hinter den Angriffen auf die Menschenrechte, Familienrechte und Kinderrechte stecken. Auch scheinen nur wenige Medien zur Kenntnis genommen zu haben, dass völlig unabhängig von dem in der Öffentlichkeit hitzig diskutierten Kinderklau zu dem Schluss gelangt, dass „Deutschland die Vorgehensweise aus der NS Zeit praktiziert und selbst eine Ursache dieser Struktur ist“.
Wir fordern eine Ächtung dieser Gewalt und die Umstrukturierung der Jugendämter ohne jegliche Grundlage, Kinder ungeprüft aus ihrem sozialen Umfeld zu reißen und zu oft – nicht wieder in den elterlichen Haushalt zurück zu führen. Selbstverständlich sind nicht alle ca. 100 000 Eltern – denen die Kinder genommen werden, Alkoholiker, Misshandelnde oder gewalttätige Menschen, die ihren Kindern Schaden zu fügen. Wir fordern die Überprüfung aller Fälle durch gesonderte Fachaufsichtsstellen und Untersuchungskommissionen. Mit Nachdruck weisen wir alle Versuche zurück, diese Verbrechen zu relativieren oder zu instrumentalisieren. Die Bundesregierung ist aufgefordert, Familien, Kinder und Betroffene mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen, zum jetzigen Zeitpunkt gerade aber – vor sehr vielen Jugendämtern. Unangemessen und unsachlich argumentierende Journalisten und Wissenschaftler sollten sich die Frage stellen, ob sie ernsthaft glauben, dass mit ihrer Vorgehensweise Familien und Deutschland geholfen wird.
Sanja Welsch
Reporter kämpfen für Bürger
Wir übermitteln alle Daten und Fälle nach Aufforderung – an den Untersuchungsausschuss, Kommunen und weitere Stellen – nur in Kopie.
Originale werden gegebenenfalls nur bei persönlicher Vorsprache vorgelegt, kopiert und wieder mitgenommen.
Kontakt: Axel Sauer Presse – Reporter kämpfen für Bürger
Pressekontakt: info@axelsauerpresse.de
Die Wahrheit, nichts als die reine Wahrheit ! Wenn staatliche Gewalt im Schurkenstaat zur Norm wird!
- Wenn Kinderklau, staatliche Gewalt und Unterdrückung in Deutschland zur Norm werden – Absurdistan auf dem Vormarsch
Bild:Kriegerin des Lichts
das Schweigen brechen
die Initiative ergreifen
für die Freiheit der Familien, Kinder und unsere Zukunft
„Seit wann stehen Jugendämter über Menschenrechte“?
„Widerstand scheint sinnlos, alle sind kriminell“ – diese Haltung scheint als gesellschaftliche Norm durchgesetzt. Dahinter steckt die Zerstörung jedes politischen Zusammenhangs: Die Leugnung der Möglichkeit emanzipatorischer Veränderungen bis hin zum Auslöschen des Bewußtseins und der Erinnerung an die Kämpfe von unten, gegen staatlicher Gewalt, Unterdrückung und Familienzerstörungen. Und umgekehrt, weil das eine von dem andern nicht zu trennen ist, wird darin die Schwäche der Politik in diesem Land offensichtlich. Beides setzt den Ausgangspunkt dafür, die Freiheit der Familien und Kinder erkämpfen zu müssen.
„Das Schweigen brechen, die Initiative ergreifen“ – mit der üblichen Betriebsamkeit wird es (nicht nur) an der Frage der politischen Unterdrückung keine Veränderungen geben. Das haben die letzten Jahre bewiesen. Damit leugnen wir nicht, daß Genossinnen und Genossen darum kämpfen, den gegenwärtigen Stand der Dinge zu verändern. Und die bundesweiten Kampagnen gegen Menschenrechtsverletzungen sind auch Beweis dafür, daß sich überall Menschen für die politischen Unterdrückten in Bewegung setzen. Jede Initiative dafür zählt! Darüber hinaus braucht es eine längerfristige Organisierung, den Aufbau von Orten der Kommunikation innerhalb der Gesellschaft und international, um mit den politischen Unterdrückten ihre Freiheit zu erkämpfen.
Ein Kriterium dafür muß sein, daß Solidarität unteilbar und ein wechselseitiges Verhältnis ist! Das bedeutet keinesfalls kritiklose Zustimmung. Aber sehr wohl aus der eigenen Lage zu handeln, um Einheit herzustellen und nicht nach Ideologien und politischen „Vorlieben“ zu sortieren. Spalten wir an diesem Punkt auch noch unsere Unterstützung, fehlt uns jeglicher Ansatz zu einem relevanten Widerstand. Auch in Zukunft gilt: Statt vereinzeltem Umgang mit staatlicher Repression, gemeinsames Verhalten dagegen!
Berichte zur UN-Prüfung: Menschenrechte und deutsche Jugendämter
Die Liste der Menschenrechtsorganisationen ist groß. Dennoch gibt es zunehmend Anlässe der Rüge, wie in Deutschland mit den Menschenrechten umgegangen wird. Ein Blick in die Widipedia-Liste der Menschenrechtsorganisationen lohnt sich: Menschenrechtsorganisationen
Wer die dort genannten Organisationen im Web aufsucht, wird jedoch feststellen, dass nur wenige der genannten Organisationen sich mit Einzelfällen befasst.
Das in 2001 vom Bundestag gegründete Institut für Menschenrechte weist auf seinen Webseiten ausdrücklich darauf hin, dass keine Beratung und keine Einzelfallbearbeitungen stattfinden. Dieser Hinweis passt irgendwie überhaupt nicht zu dem Ziel, dass das Institut für Menschenrechte sich mit dem Thema „Realität der Menschenrechte in Deutschland“ befassen sollte.
Statt dessen wird dort geforscht und analysiert, Schriften herausgegeben u.v. mehr. Bürger, welche Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind, können sich jedenfalls nicht an das mit Steuerzahlergeldern finanzierte Menschenrechtsinstitut wenden…..
Es gibt sehr zu denken, wenn das Institut für Menschenrechte finanziert aus Steuergeldern in seinem aktuellen Bericht zum UPR-Verfahren 2013 die bestehenden regelmäßig vorkommenden Menschenrechtsverletzungen in Deutschland im Zusammenhang mit dem Jugendamt mit keiner Silbe erwähnt.
Solidarität ist unteilbar – Jede Initiative zählt!
Gardy Gutmann
Zum Tatbestand Kinderklau und staatlicher Unterdrückung
Es wurde viel berichtet über die vernichtenden Vorgehensweisen unseres Systems gegen die eigenen Bürger.
Ob wir nun den Kinderklau, Hartz4, Altersarmut, unsere Wahlen, oder vieles mehr beschreiben, so wissen inzwischen alle, das wir belogen und betrogen werden. Das ist nun nicht schwer nach zu vollziehen, wenn man sich nur mal die Machenschaften unserer Banken ansieht. Vernichtet das Volk (!) ist hier die Devise.
Alle Aufklärungen um unsere BRD werden als *Verschwörungstheorien* verkauft, obwohl genug Beweise und hunderte Aussagen von Historikern, Politikern und Völkerkunde fähigen Menschen keinen Einwand mehr zulassen. Es wird mit allen Mitteln vom System dagegen vor gegangen, die Wahrheit zu verbreiten.
Der Grund ist klar. Wenn die Menschen, das Volk, die Bürger alles erfahren, droht der allgemeine Widerstand. Das versucht man mit allen Mitteln zu verhindern. Da ist das System sich nicht mal zu schade, Freie Journalisten und Reporter der Presse- und Meinungsfreiheit zu berauben. Schlimmer noch : Man verfolgt und bedroht sie. Ebenso werden sie Inhaftiert und verschleppt. Im schlimmsten Fall schreckt das System nicht mal davor zurück mit Hilfes des Verfassungschutzes , des NSA, CIA und anderen Unterstützern genau diese Menschen, die sich für den Bürger einsetzen, vorzeitig aus dem Leben scheiden zu lassen. Alles Behauptungen ? Nein, leider sieht so die Realität aus.
Man sehe nur auf den Kinderklau, den es tatsächlich gibt. Die Mainstream-Medien verhindern die Aufklärung der Tatsachen, doch wohl nur aus dem Grund herraus, das man Angst davor hat, sich mit dem System anlegen zu müssen. Man läuft Gefahr, das man selbst angegriffen wird. Wie viele Kinder, Eltern und Familien müssen noch unter dem nazistischen Regime der Jugendämter leiden , bevor jemand den Mut hat sich dem entgegen zu stellen ? Die Willkür nimmt kein Ende. Selbst Anwälte, Richter, Ärzte, Gutachter und Organisationen arbeiten in diesem Regime mit Erfolg mit. Jeder hat seinen finanziellen Vorteil davon. Das bleibt unbestritten. Es ist an der Zeit, das man die Vorfälle öffentlicht darstellt. Eine Gelegenheit dazu haben Betroffene, indem man sich die Öffentlichkeit im modernen Internet zum Freund macht. Man kann einen eigenen Blog erstellen und die Vorgehensweisen aufzeigen, die sich fast überall zu widerholen scheinen. Eine gute Plattform dazu ist z.b. die Seite * www.wordpress.com * . Wie man dies nun alles macht, kann man hier erfahren. Dort wird alles genau erläutert :
http://volkundmacht.wordpress.com/2014/01/02/wie-erstelle-ich-meinen-eigenen-blog/
Die fertigen Seiten werden dann gebietmäßig, erst mal auf Bundesländern aufgeteilt, nochmals veröffentlicht.
Hier kann man schon die ersten Ansätze sehen :
http://behoerdennordrheinwestfalen.wordpress.com/jugendamt-bad-berleburg/
So sollte nach Möglichkeit dann ein Blog aussehen. Man sollte genau die Vorgeschichte erläutern und der weitere Verlauf berichtet werden.
Man sollte auch immer auf eine regelmäßige Akualisierung achten :
In erster Linie geht es darum, der Öffentlichkeit zu zeigen, das es den Kinderklau tatsächlich gibt, wie es schon seit Jahrzehnten der Regierung bekannt ist, egal was auch immer sie behaupten mögen. Ihnen geht es nur darum, das man still ist, weil man Angst hat vor der *großen Flutwelle*, die aufkommen würde, wenn das alles an die Öffentlichkeit kommt. Ein guter Ansatz sich selbst zu helfen, wenn schon der Mainstream sich dem entzieht.
http://www.youtube.com/watch?v=UnN1bXbaZko
Warum ist es wohl möglich, auf dieser Welt die schlimmsten Kriege zu führen ?
Nur weil das System sich bereichern will. Das macht es auf Kosten der Menschen selbst.
Wie den Medien – von der Richtigkeit sollte man nicht immer ausgehen – zu entnehmen ist, laufen derzeit Friedensverhandlungen über die Kriege in Syrien, Iran und dem Libanon. Dort werden die schändlichsten Verbrechen begangen, die je ein Mensch zu Gesicht bekommen hat. Diese hier aufzuführen, sind nicht möglich, weil kaum ein Mensch dazu in der Lage wäre, die Wahrheit zu ertragen. Deshalb wird an dieser Stelle davon Abstand genommen. Die Hisbollha (isl. Partei) wird genauso für den sogenannten *Dschiad* ( Heiliger Krieg) benutzt, wie Menschen die als Söldner bezahlt, eingesetzt werden um das *Allahu Akbar” (Allah ist der Größte) auszurufen. Fanatische Kriege die absolut sinnlos sind und hunderttausende Opfer schon gefordert haben. Viele Nationen haben versucht zu helfen, bisher absolut erfolglos. An dieser Stelle wird ihnen ein Video eines amerikanischen Soldaten ans Herz gelegt. Selbst unsere * Deutschen Jungs * würden vermutlich das selbe erzählen, soweit sie dies nach den fürchterlichen Erlebnissen überhaupt noch könnten.
http://www.youtube.com/watch?v=IPVAQLcsTfE
Nun liegt es wohl an jedem selbst zu entscheiden auf welcher Seite er stehen will. Man hole sich noch mehr Infos, wenn man zweifelt. Das Internet gibt vieles her, doch vieles ist erlogen, damit man in die Irre geführt wird. Mit berechneter Absicht natürlich. Also sollte man achtsam sein und genau abwägen , was und wem man Glauben schenkt.
Der Glaube eines jeden selbst kann helfen, die Wahrheit zu sehen. Der Glaube, der von der katholischen Kirche schon seit Jahrhunderten mit vielen Lügen verkauft wird, muss nach vielen Recherchen gründlich in Frage gestellt werden. Es ist allgemein bekannt das die RKK sich an den Menschen bereichert, sie unterdrückt und den Menschen ihre Lügengeschichte unterbreitet, nur um ihre Macht darzustellen und fest zu halten. Doch es gibt Menschen die sich davon nicht beeinflussen lassen und die Wahrheit schnell heraus gefunden haben. Überzeugen sie sich selbst. Wer nun Lust hast, die Wahrheit zu erfahren und sich damit zu beschäftigen, der kann sich diese Videos ansehen und sich sein eigenes Urteil bilden.
http://www.youtube.com/watch?v=KajUREGhLNM
http://www.youtube.com/watch?v=a0WjtD4tiuY
Ein jeder sollte sich darüber bewußt sein, das man nur durch Wissen seinen Verstand beruhigt, aber nur wenn man sein Herz (auch Bauchgefühl) öffnet und mit einsetzt, ist es möglich wieder das wahre Leben in sich zu fühlen und den Weg den jeder zu gehen hat , vor sich zu sehen. Nur wird dieser dann viel klarer sein.
Wissen allein reicht also nicht. Der Glaube ist das, was den Menschen letztendlich aus macht.
N.M-P
Mutter, Großmutter und Mensch
Kriegerin des Lichts
2. Große Demonstration 04.06.2014 in Hannover gegen staatlichen Kinderklau – Jugendamts- und Justizwillkür
Gerechtigkeit Im Namen des Volkes! So steht es geschrieben so soll es sein…
Über den Größenwahn der Jugendämter und Familienjustiz berichtet am 04.06.2014 die FRKMVG Bürgerinitiative Demo Nord!
Wer immer noch glaubt unser Rechtsstaat sei nicht gefährdet, der sollte sich am 04.06.2014 zur 2. Demonstration in Hannover einfinden. Der staatliche Kinderklau ist fernab jeder Polemik. Man sollte es nicht für möglich halten, dass so etwas ungestraft in der Öffentlichkeit gefördert werden darf. Dies ist fast vergleichbar mit den Notstandsgesetzen, da es die Forderung nach einer staatlichen Ermächtigung ohne Kontrolle durch eine andere staatliche Instanz darstellt und die Gewaltenteilung, dem Grundprinzip eines Rechtsstaates aushebelt. Wie kann es also sein, dass ein Träger staatlicher Macht so offen über Kindesherausnahme im rechtsstaatsfreien Raum entscheiden darf? Wie kann es sein, dass nicht weitere und sämtliche Medien dies wieder und wieder den Menschen in den Kopf hämmern, bis sie die Tragweite solcher Bestrebungen verstehen?
Über diese Missstände wird die FRKMVG Bürgerinitiative Demo Nord am 04.06.2014 berichten.
Anmeldungen und weitere Informationen unter demo-nord@gmx.net
Veranstallter Gerhard Jüttner & Team
Siehe Info Link http://www.online-artikel.de/article/drastisch-steigende-kindesinobhutnahmen-im-namen-des-volkes-121994-1.html
Klüngeleien von Trägern, Gerichten und Politik: Das Geschäft mit dem Kindeswohl
Ein ausnehmend deutlicher Artikel über die Mißstände und Ungleichheiten hinter den gesetzlich festgeschriebenen “Hilfen zur Erziehung” wurde unlängst im Onlineformat der “Gießener Zeitung” veröffentlicht, später aufgrund vom Druck mindestens einer Profession wieder offline genommen.
Ist eine Erziehung im Dienste des Kindeswohls in einer Familie nicht möglich, so hat diese gemäß § 27 ff. des VIII. Sozialgesetzbuches (SGB VIII) Anspruch auf „Hilfen zur Erziehung“, die das Jugendamt zu gewähren hat. Nutznießer dieser „Hilfen“ sind aber oftmals nicht die betroffenen Kinder und deren Familien, sondern die von den Kommunen beauftragten Freien Träger. So ist es evtl. kein Zufall, dass engagierte Vertreter dieser Träger in allen etablierten Parteien mitwirken, dort ihre Erfahrung einbringen und sich mit ihnen in die Stadt- und Kreisparlamente wählen lassen.
Ihr Fachwissen nutzen die Parteien zum Wohle des Volkes, indem sie die verdienten und verdienenden Experten nach ihrer Wahl in die Jugendhilfeausschüsse der Kommunen entsenden. So ist es inzwischen keine Seltenheit, dass Funktionäre Freier Träger sich in den Jugendhilfeausschüssen Hilfemaßnahmen selbst bewilligen [1] [2]. Eine Interessen-kollision ist dabei selbstverständlich ausgeschlossen: Fast alle Freien Träger sind als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen (z.B. gGmbH).
Der Auftragserteilung geht häufig ein anonymer Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung voraus: ein böser Bekannter, ein gekränkter Ehepartner oder auch nur ein sensibler Nachbar, der sich in dieser Angelegenheit auf den Plan gerufen sieht – oder dies nur vorgibt. Allerdings werden Jugendämter auch in üblichen Sorgerechtsstreitigkeiten auf den Plan gerufen. Das entwickelt dann meist eine Eigendynamik, die dazu führt, dass die betroffenen Familien unter Druck einen Antrag nach § 27 ff SGB VIII unterzeichnen, weil man ihnen droht, das Sorgerecht entziehen zu lassen.
Eine Sozialpädagogische Familienhilfe wird damit in der Familie installiert, und der Weg ist oft vorgezeichnet: Die Lukrativität der Hilfemaßnahmen geht soweit, dass viele der Träger fortgesetzt in ihren Berichten darauf hinarbeiten, dass die Hilfen verlängert werden:
Der Träger empfiehlt, die Familie beantragt, das Jugendamt genehmigt, der Träger verdient; sonst kommen die Kinder weg. Diese Zusammenhänge will der vorliegende Artikel anhand konkreter Beispiele illustrieren.
Mitte 2010 beauftragten sowohl das Landkreisjugendamt Vogelsbergkreis als auch das Landkreisjugendamt Gießen denselben Freien Träger (KiJuBe in Romrod bei Alsfeld) nach § 27 i.V.m. § 31 SGB VIII (s.u.), nachdem sie sich mehrfach gegenseitig die Zu-ständigkeit im Falle einer Trennungsfamilie zuschoben. Der vom Freien Träger be-stimmte Familienhelfer suchte auch viele Male die Kindesmutter, Frau Susanne M. auf und unterstützte sie lt. Abrechnungsbericht im Wesentlichen dabei, einen Mietvertrag zu prüfen, diesen bei einem anderen Termin zu unterzeichnen und die Wohnung einzurichten.
Er nahm es auch zur Entlastung der Kindesmutter auf sich, mit den beiden kleinen Kinder Eis essen und auf den Spielplatz zu gehen, so dass weder die Forderung der Kinderärzte nach längerer integrativen Förderung im Kindergarten am Nachmittag, noch der Wunsch des Kindesvaters, Herrn Dennis M. nach häufigeren Treffen mit seinen Kindern befriedigt zu werden brauchte. Ob konfessionell oder weltlich, Freie Träger der Jugendhilfe ver-helfen sich zu ihren Verdiensten, und der erkenntliche Steuerzahler dankt ihnen über Gebühr.
Nach § 31 SGB VIII soll Sozialpädagogische Familienhilfe durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltags-problemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der gesamten Familie.
In den knapp 3 (i.W.: drei) Jahren seines Einsatzes hat der bestellte Familienhelfer kein Gespräch mit dem Kindesvater, Dennis M. geführt. Die elterlichen „Konflikte und Krisen“ wurden weder gelöst noch besprochen. Das ist den beiden Jugendämtern bekannt, denn es wurde mehrfach vom Kindesvater schriftlich moniert. Ehrlicherweise war auch in den Abrechnungsberichten von Erziehungshilfe und Krisenmanagement keine Rede. Abge-rechnet wurde aber das Gesamtpaket.
Dieses Vorgehen ist kein Einzelfall und soll nur als ein Beispiel von vielen genannt werden. Die Wirkung dieser Methodik ist, dass bei gemeinsamem Sorgerecht Mütter zu Hause gehalten und dort ggf. wirkungslos betreut werden, während Väter zu „Zahlungs-papas“ degradiert werden. Aus einer Familie zweier Berufstätiger werden zwei Haus-halte, die ein einziger Verdiener zu finanzieren hat; da braucht keine Arbeitslosigkeit einzutreten, bevor Not herrscht. Eine ganze Reihe von Fällen ist bekannt, in denen Jugendämter und Verfahrensbeistände als beratende Gerichtshelfer sich dafür einsetzen, dass derjenige Elternteil das Kind zugesprochen bekommt, der ihm die meiste Zeit widmen kann.
Die Erkenntnisse von Wissenschaftlern, dass Zeitquantität überhaupt keine Rolle spielt, Zeitqualität dagegen der dominierende Aspekt ist, werden schlechterdings ignoriert. Das Ergebnis ist häufig, dass Betriebe froh sind, die Kündigung von berufstätigen Müttern anzunehmen, die durch Mutterschaft und Trennung ohnehin überfordert und psychisch angeschlagen waren, während Kinder dem seelisch und sozial geschwächten Elternteil überlassen und vom anderen entfremdet werden.
Nur nebenbei sei vermerkt, dass hierbei auch Geschlechterbilder zum Tragen kommen. So hatten im obigen Fall zwar die Mitarbeiterinnen beiden Jugendämter (des zu-ständigen, wie des „versehentlich“ hinzu gekommenen) und die zuständige Familienrichterin übereinstimmend befunden, dass der Kindesvater auch ohne Hilfe die Kinder übernehmen könnte. Aber wer will schon Kinder ihren Vätern überlassen – zudem ohne Inanspruchnahme von Hilfe aus Steuermitteln?
Vor diesem Hintergrund bekommen Meldungen über „von Armut bedrohte alleinerziehende Mütter“ eine andere Bedeutung: Elternteile (zumeist Mütter) werden von Jugendämtern (und nicht selten von Richtern) in die Hausfrauenrolle und damit an den Rand der Armut und in die dauerhafte Abhängigkeit gedrängt.
Das ist zwar das genaue Gegenteil von dem, was einst die Einführung des „Wechselmodells“ bezweckte (gleiche Zeit der Kinder bei beiden Eltern). Aber die Gerichte bestätigen diese Politik (und sparen an Fortbildungskosten für die RichterInnen), während die inzwischen von Armut bedrohten Eltern nicht mehr die Ressourcen haben, ihr Recht einzuklagen.
Auf der Strecke bleibt das Wohl der Kinder, worüber Jugendämter, Jugendhilfeausschüsse und Familiengericht zu wachen haben: Sie werden in den faktischen Verlust eines Elternteils und in die Armut getrieben. Wir leben erstmalig in einer Gesellschaft, in der es Waisenkinder gibt, die keinen Sterbefall in ihrer Familie hatten. Charles Dickens lässt grüßen – immerhin mit dem Unterschied, dass der „Onkel“ oder die „Tante“ nicht von einer Bettlerbande, sondern vom Amt kommt und die Berufsbezeichnung „Fachkraft“ hat.
Im oben beschriebenen Fall ist auch die Hilfeplanung durch die beiden Jugendämter nicht erfolgt. Jedenfalls hat Dennis M. in den fast drei Jahren laufender „Maßnahmen“ keine Einladung dazu erhalten, obwohl auch er Mitinhaber der elterlichen Sorge ist. Trotz zahlreicher Anfragen sind ihm Hilfepläne, Entwicklungs-, Förder- und Integrationspläne verweigert worden, so dass er gezwungen war, Klage beim Verwaltungsgericht Gießen einzureichen. Die Landkreise Gießen und Vogelsberg hatten sich, so die Klage-schrift, über das vom Gesetzgeber gewährleistete Elternrecht gestellt; denn Pläne sowie soziale und gesundheitliche Indikationen sind Angelegenheit der sorgeberechtigten Eltern und nicht für die Schubladen von Jugendämtern gedacht.
Das Landkreisjugendamt Gießen hat gegenüber Dennis M. begründet, die Unterlagen zu seinen Kindern seien dem nun als zuständig anerkannten Kreisjugendamt Vogelsberg übergeben worden. Das Kreisjugendamt Vogelsberg dagegen erklärte, die Herausgabe der begehrten Unterlagen sei nicht möglich, weil es die Akten vom Kreisjugendamt Gießen noch nicht erhalten habe. Der zur Herausgabe der Unterlagen aufgeforderte städtische Kindergarten in Grünberg reagierte auf die geforderte Herausgabe bislang noch gar nicht.
Mittlerweile räumte das Kreisjugendamt Gießen ein, dass es aufgrund eines „Kommunikationsproblems“ im Amt falsche Angaben gegenüber dem Verwaltungsgericht gemacht und die Akten nunmehr aufgefunden habe [3] – nach fast drei Monaten. Aber auch das Landkreisjugendamt Vogelsberg hat gegenüber Gerichten bereits falsche Angaben gemacht [4]. Dem kommunalen Kindergarten im Vogelsbergkreis hat es Äußerungen in einem Sorgerechtsstreit unterstellt, gegen die sich der Kindergarten schriftlich zur Wehr setzen musste [5].
Nach Aussagen des Kindesvaters gibt es auch an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Akten (Datenqualität, Datensicherheit [6]) begründete Zweifel. Sie scheinen an mehreren Stellen nachträglich bereinigt und neupaginiert worden zu sein.
Zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle dieser und anderer Jugendämter sind bekannt.
Gefährdungsmeldungen, die von Angehörigen stammen, werden von Jugendämtern selten geprüft, dafür wird umso häufiger anonymen Anrufen nachgegangen, die nicht selten haltlos sind und nur der Denunziation dienen. Jugendämter und Gerichte haben aus dem Fall der Kleinen Lea-Sophie in Schwerin nichts gelernt. Die Großeltern hatten aus Sorge das Jugendamt informiert. Lea-Sophie musste dennoch im November 2007 sterben, weil die Eltern das kleine Mädchen nicht versorgten.
Strukturelle Fehler im Amt beschleunigen die dramatischen Schicksale von Kindern. So findet man bei von Jugendämtern eingeleiteten Verfahren nach § 8a SGB VIII und § 1666 BGB in den Akten nur Aufzählungen von Negativmerkmalen der Eltern statt ordnungs-gemäßer Gefährdungseinschätzungen. Wie eine Gefährdungseinschätzung auszusehen hat, ist in der einschlägigen Fachliteratur nachzulesen [7].
Unzulässig verlagern Jugendämter immer häufiger die Gefährdungseinschätzung auf die Gerichte, die sich aufgrund der vorgestellten „Negativmerkmale“ von Eltern auf die Einschätzung des Jugendamts verlassen. In der Regel leiten dann Gerichte die entsprechenden Maßnahmen ein, obwohl eine sachgemäße und gebotene Gefährdungseinschätzung nicht erfolgt ist. Oft teilt das Jugendamt nicht einmal mit, ob (wie im Gesetz vorgesehen) tatsächlich mehrere Fachkräfte der Jugendhilfe und insbesondere mindestens speziell ausgebildete „insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII“ mitgewirkt hat.
Der bloße Status „Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes“ vermittelt noch nicht die im Einzelfall benötigte Qualifikation [8]. Auch aus diesem Grund äußern zahlreiche Betroffene und Anwälte im Hinblick auf § 20 Familiengerichtskostengesetz (FamGKG) [9] Bedenken, wenn die Justiz die Aufgaben des Jugendamtes erledigen muss. Denn die Justiz greift dann immer häufiger auf kostenaufwändige Sachverständige zurück, um die von ihr nicht leistbare abverlangte Entscheidung wiederum auf Gutachter zu verlagern.
Öffentliche Diskussionsforen, aber auch Pressevertreter in Printmedien thematisieren und illustrieren anhand dieses und anderer Fälle sowohl die Lage der Kinder- und Elternrechte, als auch die Wirksamkeit der staatlichen Wächterfunktion bei Kindesmisshandlung und Vernachlässigung, als auch die Frage nach Intransparenz und / oder Korruption in deutschen Behörden.
Auf jeden Fall kommt es immer häufiger vor, dass Leistungen von Städten und Kommunen, bundesweit, abgerechnet werden, die tatsächlich nicht erfolgt sind, was Regierungspräsidien, Finanzbehörden und ggfs. auch von Fraktionen in den Parlamenten zu prüfen haben. Die Folgen der mangelnden Planung, Transparenz und Einbeziehung beider Eltern betreffen nicht nur den kommunalen Haushalt und damit den Steuerzahler, sondern in erster Linie die davon betroffenen Kinder, denen nicht die gebotene Hilfe zugute kommt. Der Autorin sind mehrere Fälle von Elternteilen bekannt, denen eine Beratung durch Jugendämter sogar in schriftlicher Form verweigert wurde.
Erdrückend rechtswidrig wird auch seitens der Verfahrensbeistände agiert. Ein auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) [10] Verfahrensbeistandschaft veröffentlichtes Schreiben ohne Datum und ohne Unterschrift lädt Verfahrensbeistände zum offenen Rechtsbruch ein. Die BAG beruft sich seit dem 04.06.2012 auf eine „wichtige Meinung“ der Senate des Oberlandesgerichts München. Das Schreiben könne zur Vorlage in Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen verwendet werden, damit eine Schweigepflichtsentbindung der Betroffenen für Einrichtungen nicht mehr erforderlich sei. Verfahrensbeistände nutzen dieses nicht unterzeichnete Schreiben auch mit Erfolg. Aber auch ohne die Vorlage eines Schreibens wird der Datenschutz mit Erfolg massiv verletzt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 24.08.2010, Az. 7 UF 54/10 entschieden, dass es nicht dem Interesse des Kindeswohls entspricht, wenn personenbezogene Daten des Kindes an außenstehende Dritte weitergegeben werden, weil darin eine Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Rechts des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung als spezieller Ausprägung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegt. Die Persönlichkeitsrechte von Kindern werden in Familien-verfahren jedoch aufgrund der vermeintlichen Unangreifbarkeit von Verfahrensbeiständen in aller Regel erheblich verletzt.
Prof. Dr. Kunkel [11] hat bereits vor der Neuregelung der Gesetze im September 2009 bei dem Verfahrenspfleger (dem Rechtsvorgänger des Verfahrensbeistands), darauf hingewiesen, dass Informationen Dritter nur nach Einwilligung der betroffenen Personen möglich ist. Denn ein Verfahrensbeistand ist kein Amtsträger, sondern er wird rein zivilrechtlich beauftragt. Dennoch verstoßen zahlreiche Verfahrensbeistände immer wieder gegen die Persönlichkeitsrechte von Kindern und ihren Eltern und richten damit erheblichen Schaden an.
Rechtsanwälte und Gerichte sind sich über die Rechtslage oft nicht bewusst und lassen die Verfahrensbeistände gewähren. Gerichte überlassen damit aber die ihnen obliegende Amtsermittlung und kommen damit ihrer Verantwortung nicht nach. Aufgrund der umfassenden Ahnungslosigkeit vieler Richter (die für die Ausbildung der Verfahrens-beistände verantwortlich sind) werden die erheblichen Datenschutzverletzungen durch Verfahrensbeistände nicht geahndet. Das damit hoch gepriesene Kindeswohl wird indessen zusätzlich durch sie gefährdet.
Mit einer Klagewelle gegen rechtswidrig handelnde Verfahrensbeistände darf gerechnet werden.
Fortsetzung folgt.